1. Abholadresse
1. Abholadresse
2. Weitere Angaben zum Abholort
2. Weitere Angaben zum Abholort
Sollten die Sammelfahrzeuge aufgrund der örtlichen Gegebenheiten das Grundstück nicht anfahren können, so können Sie hier Angaben zum Lagerort wie z.B. Wendehammer oder andere öffentliche Flächen eintragen.
3. Auftraggeber
3. Auftraggeber
Für evtl. Rückfragen (tagsüber)
Für Bestätigung der Anmeldung
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4. Was möchten Sie zur Abholung anmelden?
4. Was möchten Sie zur Abholung anmelden?
Für Sperrmüll gilt in jedem Fall: er muss sperrig sein, darf also nicht in eins der vorhandenen Sammelgefäße passen (z.B. Hausmüll) oder hineingehören (z.B. Schadstoffe). Die Gesamtmenge ist auf 3 Kubikmeter begrenzt.
Für Sperrmüll gilt in jedem Fall: er muss sperrig sein, darf also nicht in eins der vorhandenen Sammelgefäße passen (z.B. Hausmüll) oder hineingehören (z.B. Schadstoffe). Die Gesamtmenge ist auf 3 Kubikmeter begrenzt.
Kühlschränke und Kühltruhen, Waschmaschinen und Trockner,
Mikrowellen, Spülmaschinen, Herde, Fernseher und Monitore,
Staubsauger, elektr. Rasenmäher und andere elektr. Gartengroßgeräte,
Sonnenbänke ohne Röhren (max. 75 kg).
Nicht angemeldet werden können:
Video- und Stereogeräte, Spielkonsolen, Akku-Schrauber und Bohrmaschinen, Laptops,
Föne, Mixer, Toaster, Kaffeemaschinen und Wasserkocher, Elektro- und Raclette-Grill
Elektrokabel und Lichterketten, Gasgrill sowie Öl- und Benzinrasenmäher u.a. Elektro-Kleingeräte
Kühlschränke und Kühltruhen, Waschmaschinen und Trockner,
Mikrowellen, Spülmaschinen, Herde, Fernseher und Monitore,
Staubsauger, elektr. Rasenmäher und andere elektr. Gartengroßgeräte,
Sonnenbänke ohne Röhren (max. 75 kg).
Nicht angemeldet werden können:
Video- und Stereogeräte, Spielkonsolen, Akku-Schrauber und Bohrmaschinen, Laptops,
Föne, Mixer, Toaster, Kaffeemaschinen und Wasserkocher, Elektro- und Raclette-Grill
Elektrokabel und Lichterketten, Gasgrill sowie Öl- und Benzinrasenmäher u.a. Elektro-Kleingeräte
Und das nehmen wir mit: Strauchwerk, Baumschnitt gebündelt (nicht über 1m Länge), Baumstämme (max. 1m lang und bis 15 cm Durchmesser) und Wurzeln bis 10 cm Durchmesser.
Und das nehmen wir mit: Strauchwerk, Baumschnitt gebündelt (nicht über 1m Länge), Baumstämme (max. 1m lang und bis 15 cm Durchmesser) und Wurzeln bis 10 cm Durchmesser.